Reklame ja, aber nicht einfach irgendwie

Satzung soll auch Gestaltungsspielraum für die Werbeflächen festlegen

Rietberg (mad). Geschäfte und Ladenzeilen ohne Werbung – wo gibt‘s denn sowas? In Rietberg zumindest nicht. Wenngleich es der Stadtverwaltung  schon vor 25 Jahren ein Dorn im Auge war, wenn die Geschäfte im historischen Ortskern Leuchtreklamen anbrachten. Eine Gestaltungssatzung sollte dies verhindern, wie ein RSA-Bericht aus Juni 1995 Innenstadt dokumentiert. Doch damals wurde „einfach gemacht“. 

Eine Gestaltungssatzung (von 1982) regelte ganz klar und deutlich, was in der Rathausstraße erlaubt ist und was nicht.  So durften Werbeflächen eine bestimmte Größe nicht überschreiten und – ganz wichtig – sie durften nicht selbstleuchtend sein. Doch viele scherten sich nicht darum, brachten ihre Reklame einfach an den Fassaden an und schufen damit Fakten. Nun soll die neue Satzung, die bei den beiden Bürgerwerkstätten (zuletzt im November 2018) Gestalt annehmen sollte, konkretisieren, welche baulichen Maßnahmen in der historischen Innenstadt erlaubt sein sollen, aber auch, welche Werbeanlagen künftig zulässig sein sollen. Denn grelle Farben und Ausleuchtungen sowie Lichtprojektionen möchte die Stadt verhindern. Entschieden wird in der Ratssitzung am 25. Juni.