Die Geflügelpest drängt wieder ins Rietberger Land

Kreis Gütersloh hat per Allgemeinverfügung Beobachtungszonen und Sperrgebiete festgelegt

Für das Geflügel in Rietberg heißt es vorerst: drinnen bleiben. Der Kreis Gütersloh hat eine Beobachtungszone und ein Spe

Für das Geflügel in Rietberg heißt es vorerst: drinnen bleiben. Der Kreis Gütersloh hat eine Beobachtungszone und ein Sperrgebiet verhängt, von denen auch Rietberg betroffen ist. Foto: privat

 

Rietberg (mad). Schon seit einiger Zeit blicken Geflügelhalter sorgenvoll ins Umland. Die Geflügelpest ist wieder auf dem Vormarsch und hat nun auch die Emskommune erreicht. Seit dem 22.März heißt es auch hier: Enten, Hühner, Puten, Gänse und Co. müssen im Stall bleiben, um eine Ausbreitung des H5-Virus zu vermeiden. 

Ende vorvergangener Woche wurde bereits ein Verdachtsfall auf einem Hof in Westenholz gemeldet. Deswegen wurden umgehend alle 30.000 Junghennen des Betriebes getötet. Rietberg liegt nun in einem Beobachtungsgebiet, ein Teil im Südosten  der Emskommune fällt sogar in das Sperrgebiet. Betroffen  davon ist der südliche Bereich von Westerwiehe bis hin zum Gut Rietberg, weiter bis ins Industriegebiet Industriestraße und die Mastholter Straße entlang bis kurz vor den Ortskern Mastholte. Unter den Geflügelzüchtern und -haltern macht sich Sorge breit. So auch bei Johann Gieseker. Der Geflügelzüchter aus Varensell hat seine Tiere längst in die Stallgebäude geholt. Auf Rietberger Gebiet hält er  in sechs Betrieben rund 300.000 Stück Geflügel verschiedener Arten. „Wir dürfen unsere Tiere derzeit nur mit einer Genehmigung vom Hof bringen“, so Johann Gieseker. Das gelte auch schon in der Überwachungszone. Noch strenger wird es im Sperrgebiet. „Da darf nicht einmal eine Karre Mist vom Hof. Der Futterlieferant muss seinen Wagen desinfizieren und jeden Hof mit Einweg-Schuhe und -Overalls betreten“, weiß Gieseker.

So streng ist es noch nicht. Aber da der Züchter hauptsächlich an Hobbyhalter verkauft, kommen auch die derzeit geltenden Auflagen einem Vermarktungsverbot gleich, wie er sagt. Denn bei den vielen Sondergenehmigungen, die erforderlich wären, sei ein Verkauf gerade zu aufwendig. „Unser Veterinäramt müsste uns eine Genehmigung erteilen, dass die Tiere vom Hof dürfen, der Empfänger bräuchte eine Genehmigung, das Geflügel annehmen zu dürfen, dann müssten die Tiere auf dem Ankunftshof noch 21 Tage in Quarantäne“, listet Gieseker auf. Verluste hat er dahingehend zu beklagen, als dass die nicht verkauften Tiere weiterhin gefüttert werden müssen und derzeit keinen Verkaufserlös einbringen. „Das kostet rund 10.000 Euro am Tag auf meinen kompletten Bestand gerechnet“, sagt er. „30 Tage halten wir das durch, alles danach wird so richtig teuer.“ Dafür gebe es auch keine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse. „Die zahlt, wenn ein Bestand wegen  eines Verdachts- oder Krankheitsfalles gekeult werden muss“, so der Geflügelzüchter. Und so hofft er, dass die derzeit geltenden Restriktionen nach 30 Tagen wieder zurückgenommen werden können.